»Rückgaberecht für Ebooks« - der neueste (schlechte) Witz
Amazon stöhnt unter exzessiven Rücksendungen von Kunden. Ich finde zwar, die können ruhig ein bißchen stöhnen, so, wie sie sich gegenüber Verlagen oft benehmen, aber das Ganze ist ja ein Problem auch kleiner Versender wie meiner Wenigkeit, auch wenn ich vielleicht gerade ein Prozent des Umsatzes direkt mit Lesern (Endverbrauchern - statt Wiederverkäufern) mache. Der allererste Käufer meines zweiten Titels »9 1/2 Wochen« schickte das Buch - natürlich ohne die Rechnung zu begleichen - mit einem Eselsohr zurück und mit dem Vermerk »absolut nicht lesenswert«, so fad wie der Film sei das Buch. Frechheit! 1999 war das. Inzwischen ist der »Verbraucherschutz« erweitert: Online Gekauftes kann der Käufer ohne Angabe von Gründen innerhalb von einer Woche, glaub ich, zurückgeben. Das heißt im Klartext: Wenn die Bücher (wie bei mir meistens) nicht eingeschweißt sind, können Kunden sie so de facto leihen und anschließend wieder zurückschicken. Da bin ich froh, daß ich bei Privatkunden seit Jahren au